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Schulische Verbraucherbildung

Illustration Schulische Verbraucherbildung

Wozu wird Verbraucherbildung an der Schule gelehrt?

Ob das brandneue Smartphone, moderne Sneaker oder angesagte Videogames – ständig tauchen verlockende Konsummöglichkeiten auf, sei es in der digitalen Welt oder im realen Leben. Für Kinder und Jugendliche ergeben sich dadurch fortwährend neue Herausforderungen, wie der sichere Umgang mit ihren Daten oder Finanzen. Neben dem Elternhaus liegt es mehr denn je in der Verantwortung der Schulen, den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln. Das übergeordnete Ziel besteht darin, dass Kinder und Jugendliche in der Lage sind, die Auswirkungen ihres Kauf- und Konsumverhaltens einzuschätzen und ihr Wissen gezielt, informiert und nachhaltig in der Konsumwelt anzuwenden.
Kurz gesagt: Verbraucherbildung ist unverzichtbar für Schülerinnen und Schüler.


Wie wird Verbraucherbildung an bayerischen Schulen gelehrt?

Verbraucherbildung erstreckt sich über alle Lebensbereiche, in denen Konsum eine Rolle spielt: Ernährung, Gesundheit, Mobilität, Wohnen, Freizeit, Medien und Finanzen. Zusätzlich zu den ökonomischen Aspekten umfasst Verbraucherbildung daher auch ökologische, technische, rechtliche und politische Dimensionen. Diese werden in den schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen sowie in dem damit eng verknüpften Bereich der Alltagskompetenzen berücksichtigt und sind unter dem Begriff „Alltagskompetenz und Lebensökonomie“ für alle Schularten verbindlich im LehrplanPLUS verankert.

Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben Die Richtlinie zur ökonomischen Verbraucherbildung an bayerischen Schulen wurde 2009 bekanntgemacht. Darauf aufbauend wurde der Bereich Alltagskompetenz und Lebensökonomie im Jahr 2013 per Landtagsbeschluss als verbindlicher Unterrichtsgegenstand festgelegt. Zur praktischen Umsetzung gibt es ein umfassendes pädagogisches Gesamtkonzept (s. Handreichung), das die relevanten Handlungsfelder modular über alle Jahrgangsstufen und Schularten hinweg festlegt.

Im Jahr 2020 erfolgte im Bayerischen Kabinett der Beschluss zur Weiterentwicklung dieses Konzepts zur Schule fürs Leben, dessen Einführung im Schuljahr 2021 stattfand. Das Ziel dieses Konzepts besteht darin, den Lebensweltbezug im schulischen Alltag durch Praxiswochen nachhaltig zu stärken und selbstverständlich zu integrieren (je eine verbindlich vorgeschriebene Projektwoche in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9).

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich dabei besonders intensiv mit Themen aus sechs Handlungsfeldern (Gesundheitsvorsorge, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherverhalten, Umweltverhalten und Digitales Handeln) auseinander. Detaillierte Informationen finden sich in der Handreichung Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben.


Wie hängt das Programm Partnerschule Verbraucherbildung Bayern mit der Schule fürs Leben zusammen?

Zum Schuljahr 2015/2016 wurde das Programm Partnerschule Verbraucherbildung Bayern vom Verbraucherschutzministerium und vom Kultusministerium eingeführt. Der Verbraucherverband VerbraucherService Bayern (VSB) ist dabei als Projektpartner beteiligt. Schulen, die diese Auszeichnung erhalten möchten, setzen sich mit zwei vorgegebenen Themen aus dem Bereich der Verbraucherbildung auseinander. Dazu erstellen sie einen kreativen Beitrag, wie ein Plakat, einen Podcast oder einen Videoclip. Das Praktische: die hier durchgeführten Projekttage oder Aktionen können auch bei den Pflichtwochen der Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben eingebunden werden...


Welche Angebote für die Umsetzung von Verbraucherbildung in der Schule gibt es darüber hinaus?

Auf der Website des Kultusministeriums (StMUK) bzw. des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) finden sich zahlreiche weiterführende Informationen sowie Best Practice Beispiele zu verschiedenen Themen. Auch die beiden bayerischen Verbraucherverbände, die Verbraucherzentrale Bayern (VZ) sowie der VerbraucherService Bayern (VSB), bieten beispielsweise Vorträge an, welche die Lehrkräfte in den Unterricht einbinden können.

Verbraucherbildung auf Bundesebene