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Jetzt mitmachen: Werden Sie Partnerschule Verbraucherbildung!

Gruppenbild: Verbraucherschutzminister Glauber mit einer Schulklasse und den Veranstaltenden

Wer kann mitmachen?

Teilnahmeberechtigt sind alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Bayern.

Wie bekommt meine Schule die Auszeichnung?

Für die einjährige Auszeichnung „Partnerschule Verbraucherbildung Bayern“ bearbeiten Schülerinnen und Schüler intensiv zwei Themen der Verbraucherbildung.

Die Themen für das Schuljahr 2023/2024 lauten:

  • Fast Fashion? So machen wir es besser! (Wettbewerbsthema)
  • Ressource Energie: Wärme, Wasser, Strom – was können wir tun?
  • Selbstgewähltes Thema aus dem Bereich Verbraucherbildung

Was müssen wir einreichen?

Die Schülerinnen und Schüler erstellen zu jedem gewählten Thema

  • 1 Videoclip (maximal 3 Minuten) oder
  • 1 selbstgefertigtes Plakat (maximal Größe DIN A0) oder
  • 1 Podcast (maximal 8 Minuten).

Lehrkräfte reichen außerdem einen Dokumentationsbogen zu den Schülerarbeiten ein.

  • Anmeldeschluss: 1. März 2024
  • Einreichungsschluss: 1. Mai 2024

Was beinhaltet die Auszeichnung?

Wenn Ihre Schule ausgezeichnet wird, erhalten Sie eine Urkunde und ein Schild, das Sie an Ihrer Schule anbringen können. Außerdem können Sie das Logo der Partnerschule Verbraucherbildung nutzen.
Die sechs überzeugendsten Beiträge des Wettbewerbsthemas werden pro Jahrgangsgruppe (1 – 4, 5 – 8 sowie 9 – 13) mit jeweils 300 Euro prämiert.

Sie brauchen mehr Informationen?