You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.

Seite wird geladen...

Stützpunkt werden

Was kennzeichnet die Stützpunkte Verbraucherbildung?

Illustration WebinarDas Ziel unserer Stützpunkte in der Erwachsenenbildung besteht darin, Orientierung in einer Welt zu bieten, die für Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend komplexer und schneller wird.

Auch nach der Schule und dem Studium ist lebenslanges Lernen unerlässlich, um in den essentiellen Angelegenheiten des Alltags nicht den Anschluss zu verlieren und fundierte Kauf- und Konsumentscheidungen treffen zu können.

Besondere Bedeutung nehmen dabei die folgenden Themenbereiche ein: Finanzen, Versicherungen, Digitales und nachhaltiger Konsum

Die Stützpunkte Verbraucherbildung bieten ein Mindestangebot von aktuellen Kursen und Vorträgen zu diesen Themenbereichen. Dadurch erhöhen sie die Sichtbarkeit und Relevanz der Themen und stärken als regionale Partner die Verbraucherbildung vor Ort. Unterstützt werden sie von der Verbraucherzentrale Bayern, dem VerbraucherService Bayern und weiteren Partnern vor Ort wie Seniorenvereinen, Schuldnerberatungsstellen oder Schulen.

Beispiele von Verbraucherbildungskursen an Stützpunkten

  • Wie lege ich mein Geld richtig an?
  • Welche Versicherung brauche ich wirklich?
  • Was passiert mit meinen Daten im Netz?
  • Wie kann ich durch mein Kaufverhalten meinen CO2-Fußabdruck verringern?
  • Weitere Beispiele finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Wie kann man sich um die Anerkennung bewerben?

Antragssteller können Bildungseinrichtungen sein, die Mitglied bei einem staatlich anerkannten Träger der Erwachsenenbildung sind. Die Auszeichnung als Stützpunkt Verbraucherbildung Bayern kann einmal jährlich beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz beantragt werden (Antragsfrist 1. März).

Auch eine Anerkennung im Verbund ist möglich. Dies betrifft beispielsweise Bildungseinrichtungen, die sich in geographischer Nähe zueinander befinden und/oder thematisch zusammenarbeiten möchten und/oder sich in der Zielgruppenansprache ergänzen.


Qualitäts- und Anforderungskriterien Die Einrichtung muss für die Anerkennung verschiedene Qualitäts- und Anforderungskriterien erfüllen. Dazu gehört ein jährliches Mindestangebot an Verbraucherbildungskursen in den Bereichen Finanzen und Versicherung, Digitales sowie Nachhaltiger Konsum, die Mitarbeit bei der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Einhaltung von Produkt- und Anbieterneutralität. Zudem sollte im ersten Anerkennungsjahr ein öffentlichkeitswirksame Eröffnungsveranstaltung durchgeführt werden.

Die Erstanträge werden von einem Expertengremium beraten. Jede für die Erstauszeichnung vorgesehene Einrichtung erhält bis zum 1. Juni eine Urkunde. Die Anerkennung ist für fünf Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden.
Interessierte Antragssteller können über folgende Emailadresse Kontakt aufnehmen: verbraucherbildung@stmuv.bayern.de

Welchen Mehrwert hat eine Anerkennung?

Einrichtungen, die die Anerkennung als Stützpunkt Verbraucherbildung erhalten haben,
  • werden Teil des bayernweiten Netzwerks Verbraucherbildung
  • vermitteln Fachwissen und Orientierung für Verbraucher/-innen
  • können das Qualitätssiegel Verbraucherbildung Bayern für ihr Kursangebot nutzen
  • erhalten Unterstützung bei der Bewerbung ihrer Angebote
  • können finanzielle Förderung für Kurse und Projekte der Verbraucherbildung beantragen
  • erhalten Zugang zu kostenlosen Fortbildungsangeboten und Netzwerktreffen